Allgemeine Geschäftsbedingungen & Widerruf
AGB des Veranstalters "Tourismusverband Saalfelden"
Entspricht den Rahmen-AGB für Veranstalter und Veranstaltungsagenturen, herausgegeben und empfohlen von den Fachorganisationen der Freizeitbetriebe in den Wirtschaftskammern Österreichs.
Diese AGB (Hausordnung, Platzordnung) gelten für alle Besucher (Teilnehmer) vom Jazzfestival Saalfelden und regeln die Rechte und Pflichten der Besucher während ihres Aufenthalts. Sämtliche Veranstaltungen unterliegen darüber hinaus den Bestimmungen des jeweiligen Veranstaltungsgesetzes des Landes bzw. der Gemeinde.
Der Kartenvorverkauf vom Jazzfestival Saalfelden erfolgt über den Tourismusverband Saalfelden. Zur Abwicklung der Bestellung von Tickets wird das System der Firma mtms Solutions GmbH (A-5301 Eugendorf, Nordstraße 4) als Auftragsverarbeiter verwendet.
Weitere Informationen zum Datenschutz der mtms Solutions GmbH finden Sie unter:
Ein Weiterverkauf von Eintrittskarten zu gewerblichen Zwecken sowie Eintrittskarten für welche Vergünstigungen, Ermäßigungen oder Rabatte in Anspruch genommen wurden, ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Tourismusverbandes Saalfelden gestattet. Sollte ein nicht genehmigter Verkauf festgestellt werden, verliert die Karte sofort ihre Gültigkeit. Weitere rechtliche Schritte behält sich der Tourismusverband Saalfelden ausdrücklich vor.
Programm- und Besetzungsänderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten und berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch von Karten und auch zu keiner Preisminderung.
Umtausch und die Rücknahme von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Bei Kartenverlust ist keine Rückerstattung möglich.
Veranstaltungen können aufgrund technischer Gebrechen, behördlicher und/oder gesetzlicher Anordnung/Auflagen, Erkrankung oder Verhinderung de(s)r Künstler(s) oder schlechter Witterung (insbesondere Regen, Hagel oder Sturm) abgesagt werden. Die Rückgabe von Karten ist nur bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung möglich. In diesem Falle wird beim Tourismusverband Saalfelden gegen Vorlage der Rechnung der Nettokartenpreis ohne Bearbeitungsgebühr erstattet. Es erfolgt keine Reisekostenerstattung bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung. Wir bitten darum, sich vor Reiseantritt zu informieren, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet.
Der Veranstalter haftet ausschließlich für durch ihn verursachte, vorsätzliche oder grob fahrlässig verschuldete Schäden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, des entgangenen Gewinnes, nicht erzielter Ersparnisse, Zinsverluste und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden sind ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet daher im Falle der Absage, Verschiebung, Programm- oder Besetzungsänderungen, nicht für allenfalls aufgelaufene Spesen, wie insbesondere Anfahrts-, Hotelspesen sowie Bestellgebühren.
Der Eintritt zu den Veranstaltungen ist nur gegen Vorweis eines gültigen Tickets und geschlossenen Armbandes gestattet. Presse-, Guest-, VIP- , Artist- und sonstige Zutrittskarten oder Akkreditierungen berechtigen jeweils nur zur Benützung bzw. zum Besuch jener Abschnitte, für die sie ausgestellt wurden. Mit dem Erhalt eines Tickets bzw. einer Zutrittsberechtigung unterwirft sich der Inhaber den Bestimmungen dieser AGB sowie der jeweiligen Hausordnung. Nach Passieren der Zutrittssperre sind die Tickets und Bänder unübertragbar, bis nach Verlassen der Veranstaltung aufzubewahren bzw. zu tragen und den Kontrollorganen auf Verlangen jederzeit vorzuweisen. Die Eintrittskarte ist ohne Abriss ungültig. Jeder Missbrauch von Tickets hat deren Abnahme und Ungültigerklärung sowie den Verfall des hierfür erlegten Geldes und allenfalls gerichtliche Schritte zur Folge. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist jeder Verkauf oder das Verteilen von Tickets – außerhalb der Kassen – verboten; der Verkauf, das Einbringen und die Verteilung von Werbe- oder politischen Werbematerial, Drucksorten, Waren und dgl. ist – unbeschadet der einschlägigen behördlichen Vorschriften – an die vorherige Zustimmung des Veranstalters gebunden. Das Übernachten ist am gesamten Veranstaltungsgelände ausnahmslos untersagt.
Professionelles Fotografieren sowie professionelle Film-, Video- und Tonaufnahmen für gewerbliche Zwecke sind nur mit einer schriftlichen auf Namen lautenden Bewilligung des Veranstalters gestattet. Die Besucher des Jazzfestival Saalfelden willigen ausdrücklich und unwiderruflich in die Verwendung ihrer Bilder und ihrer Stimme ein, wenn davon im Zusammenhang mit der Veranstaltung Aufnahmen gemacht wurden. Diese Einwilligung erfolgt entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung.
Bei Gefahr wird rechtzeitig die Aufforderung an die Besucher zum Verlassen der Räume gegeben. Den diesbezüglichen Anordnungen des Aufsichts- und Sicherheitspersonals muss umgehend Folge geleistet werden. Auch allen sonstigen (Sicherheits-)Anweisungen von befugten Personen ist unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten.
Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt, behindert oder belästigt wird. Den Hinweis-, Gebots- und Verbotsschildern sowie den von den Kontrollorganen bzw. behördlichen Überwachungsorganen getroffenen Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten. Verboten ist ferner: die Veranstaltung zu stören, politische Propaganda und Handlungen, rassistisch diskriminierende oder verfassungsfeindliche Parolen/ Embleme zu verwenden oder zu verbreiten; mit Gegenständen jeder Art zu werfen, oder Flüssigkeiten jeder Art zu verschütten; Feuer zu entzünden, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben, bengalische Feuer, Raketen, Wunderkerzen oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen; bauliche Anlagen, Einrichtungen, oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben oder sonstige Sachen in der Anlage aufzustellen; Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Gebäude durch das Wegwerfen von Gegenständen, Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen o.Ä. zu verunreinigen; Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen; auf den Sitzen in den Zuschauerbereichen zu stehen. Wer Einrichtungen beschädigt oder zerstört, haftet für die Schäden in vollem Umfang. Für Schäden, die durch Minderjährige verursacht werden, haften die Eltern, deren gesetzliche Vertreter und Aufsichtspersonen solidarisch. Alle Verkehrswege und Ausgänge müssen freigehalten und unversperrt bleiben. Einrichtungsgegenstände, Sessel und Bänke dürfen nicht von ihren Standorten entfernt bzw. in Verkehrswegen oder auf den Stehplätzen aufgestellt werden. Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Mauern, Umfriedungen, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Kamerapodeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer dürfen weder be- noch überstiegen werden.
Alkoholisierte, unter der Einwirkung von Rausch- oder Suchtgiften stehende oder aus sonstigen ähnlichen Gründen nicht zurechnungsfähige Besucher haben keinen Zutritt bzw. können des Hauses verwiesen werden. Weiters kann willkürliche Nichtbeachtung von (Sicherheits-)Anweisungen, aggressives Verhalten, Ruhestörung, Störung des öffentlichen Anstandes sowie ein Verstoß gegen die einschlägigen gesetzlichen regelungen des Jugendschutzes zu einem Verweis aus der Veranstaltung führen.
Allen Veranstaltungsbesuchern, ist es untersagt, folgende Gegenstände mit sich zu führen:
- Waffen jeder Art;
- Gegenstände, die als Waffe oder als Wurfgeschoße eingesetzt werden können;
- Gassprühflaschen, ätzende oder färbende Substanzen oder Druckbehälter für leicht entzündliche oder gesundheitsschädigende Gase, ausgenommen handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
- Glasbehälter, Flaschen, Dosen, Plastikkanister, Hartverpackungen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
- pyrotechnisches Material wie Feuerwerkskörper, etc.
Der Gerichtsstand ist Saalfelden.